In einem sog. Erstgespräch findet eine orientierende diagnostische Einschätzung Ihrer Beschwerden sowie Indikationsprüfung und Beratung in Bezug auf Möglichkeiten der Behandlung statt. Das Erstgespräch dient außerdem dem gegenseitigen Kennenlernen und Beantwortung Ihrer Fragen.
Erstgespräche im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgen in meiner Praxis ausschließlich über vorherige Terminvereinbarung.
Ist eine ambulante Psychotherapie indiziert, beantragen wir diese gemeinsam bei Ihrem Kostenträger. Nach erfolgter Kostenzusage beginnen wir mit der Psychotherapie. Dabei sind Dauer der Gesamtbehandlung und die Häufigkeit der Termine abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung und natürlich auch von Ihrem Bedarf.
Kognitive Verhaltenstherapie ist eine Leistung, die von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang übernommen wird, sofern diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Sie bringen einfach zu jedem Quartalsbeginn Ihre Versicherungskarte mit.
Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Ihr privater Kostenträger bzw. die Beihilfestelle die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernimmt, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem dortigen Ansprechpartner. Die Abrechnung erfolgt nach den Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ).